Share your experience!
Moin Moin,
ich möchte mit diesem Thread eine Diskussion über Motive starten, die nicht ohne weiteres veröffentlicht werden dürfen. Grundsätzlich beziehe ich mich hier auf das deutsche Recht, da es in anderen Ländern anders aussehen kann. Und ich setze einmal als bekannt voraus, dass Fotos von Menschen nicht ohne deren schriftliche Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, sofern Sie als maßgeblicher Bestandteil eines Bildes zu werten sind.
Komplizierter sieht es hier sicherlich mit vielen Dingen aus, die uns um Alltag begegnen, so zum Beispiel der ICE3 , der als Geschmacksmuster geschützt ist
Quelle : ICE 3
http://de.wikipedia.org/wiki/ICE#ICE-Design
Geschmacksmuster und Bildrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster#Geschmacksmuster_und_Bildrechte
Somit könnte es bei jedem in einer Online-Galerie veröffentlichtem Bild des ICE3 zu rechtlichen Problemen kommen, und man sollte vorher die Erlaubnis der Bahn zur Veröffentlichung des Fotos einholen.
Wer kennt noch weiter Beispiele? (Wenn möglich bitte mit Quellenangaben)
Gruß
Axel
(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!
Hi Axel,
oh Mann, das wusste ich noch gar nicht - guter Tipp!
Dann werd ich gleich mal mein Bild löschen
Schöne Grüße
Peter
Da fällt mir spontan das Fotografieren des Atomiums in Brüssel ein. Also wer als Tourist mal vorbeischaut sollte beachten: http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html
PS: Interessant auch der kurze Abschnitt über das Fotografieren des Eifelturms bei Nacht.
und prominente darf man knipsen ohne erlaubnis oder wie?
so viel ich weiß, ja.
Haben schon etliche Promis Prozesse verloren.
Zum Thema, hatte vor Jahren Ärger mit der Bayerischen Burgen- und Schlösserverwaltung.
Es war eine der bekanntesten Internetseiten über das Nymphenburger Schloss, allen Parkschlößchen, sowie dem Botanischen Garten. Linkverweise von Universitäten, Städten, Hotels, Reisebüros. Anfragen aus aller Welt.
Eines Tages eine Mail von besagter Verwaltung, ich hätte unberechtigt Bilder von den Einrichtungen in den Schlössern veröffentlicht. Gegen eine Summe für jedes Bild, war jedenfalls unverschämt, könnte ich die Seite weiter betreiben.
Nach meinem Einwand, dass ich bei jedem Gebäude die Erlaubnis zum Fotografieren eingeholt hätte, schlug man mir vor, auf jeder Seite einen Link zur Schlösserverwaltung zu setzen. Abgesehen, dass es unzählige Seiten waren, war mir das inzwischen zu dumm und habe die Seiten komplett vom Server genommen.
Dies wurde nun von der Gegenseite heftig bedauert, da eine große Werbeplattform verschwunden war 🙂
Ein Gutes dabei, ich brauchte keine 5-10 Anfragen pro Woche mehr beantworten.
Das wäre ja dumm... Prominente sind doch auch nur Menschen! Dann kann ich auch jeden X-belibiegen Menschen ablichten. Ist für mich kein Unterschied.
der Unterschied besteht darin, das Prominente im "Blickpunkt der Öffentlichkeit" stehen.
Mehr dazu hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Hi Axel,
Interessanter Bericht nur was darf man überhaupt noch Fotografieren außer Landschaft und Natur!?
Klingt ja nach ner neuen Abzocke zu erst Ebay mit dem ähnlichen Daten(klau) und Prozesswellen und jetzt bei den Hobby-Fotografen!?
Bei einigen Motiven weiß man ja das man nicht oder nur mit Zustimmung Fotografieren darf (Schlösser von Innen).
Ist es nicht auch Werbung für die wenn man ein Link setzt!?
Gruß Thorsten
Hallo!
war am vergangenen Wochenende im röm.German. Museum Abt HIst. Schiffe, als man meine Kamera sah fragte man sofort ob ich die gemachten Bilder gewerblich nutze, weil das wäre dann kostenpflichtig 10,--Euro, gegen eine veröffentlichung sei im privaten Rahmen auch im Internett sei nichts einzuwenden, da hätte ich die gleichen Rechte wie der Fotoclub Mainz.
es lohnt sichimmer wenn man erst fragt und dann fotografiert. Im Dom zu
Mainz zahlt man 5,-- Euro wenn man mit der Kamera kommt.während der Gottesdienste ist dann fotografieren nur mit Sondergenehmigung erlaubt.
Gruß
Franz-Josef
Hallo!
War letzte Woche im Botanischen Garten München. Habe an der Kasse ganz brav gefragt, ob ich fotografieren darf und auch ins Internet stellen darf. Der schaute mich erst ganz verdutzt an, dann sagte er, daß ich das dürfte. Ich machte ihn auf die Vorschriften aufmerksam! Er war dann der Meinung, daß man eh nicht nachvollziehen könnten, wo die Bilder aufgenommen sind. Dann war die Sache erledigt!
Ist das so wirklich erledigt?
LG Dany
Naznačite sviđanje na Facebooku
Pretplatite se na YouTubeu