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Moin Moin,
ich möchte mit diesem Thread eine Diskussion über Motive starten, die nicht ohne weiteres veröffentlicht werden dürfen. Grundsätzlich beziehe ich mich hier auf das deutsche Recht, da es in anderen Ländern anders aussehen kann. Und ich setze einmal als bekannt voraus, dass Fotos von Menschen nicht ohne deren schriftliche Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, sofern Sie als maßgeblicher Bestandteil eines Bildes zu werten sind.
Komplizierter sieht es hier sicherlich mit vielen Dingen aus, die uns um Alltag begegnen, so zum Beispiel der ICE3 , der als Geschmacksmuster geschützt ist
Quelle : ICE 3
http://de.wikipedia.org/wiki/ICE#ICE-Design
Geschmacksmuster und Bildrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster#Geschmacksmuster_und_Bildrechte
Somit könnte es bei jedem in einer Online-Galerie veröffentlichtem Bild des ICE3 zu rechtlichen Problemen kommen, und man sollte vorher die Erlaubnis der Bahn zur Veröffentlichung des Fotos einholen.
Wer kennt noch weiter Beispiele? (Wenn möglich bitte mit Quellenangaben)
Gruß
Axel
(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!
Da ja gerade Urlaubszeit ist, und auch Spanien ein beliebtes Urlaubsziel sei noch davor gewarnt dort einfach mal so Züge, Bahnhöfe oder irgendwas anderes an den Bahnanlagen einfach so fotografieren zu wollen. Näheres gibt es hier: http://www.trainweb.org/railphot/Espana_Photo_D.html (kein perfektes deutsch ab verständlich genug, der Verfasser ist wahrscheinlich Spanier......)
Gut fasst er es im mittleren Absatz kurz und knapp zusammen: keine Fotografier-Erlaubnis: nicht fotografieren!
Gruss, Chris
Oha, der Irrsinn nimmt kein ende, wahrscheinlich haben die Angst das der jenige Fotograf der nächste potentieller Terrorist ist
Gruß Thorsten
Hallo zusammen,
den folgenden Passus finde ich ja schon eher lustig:
*Falls Sie KEIN Erlaubnis haben:*
** Meiden Sie Spanien !*
Schöne Grüße
Peter
Hallo!
wie von Geisterhand sind in diesem Thread ein paar Tippfehler verschwunden, seltsam ... 😉
Zum Thema: Es muss für das Veröffentlichen von Personenfotos nicht unbedingt eine schriftliche Erlaubnis sein. Mündliche Vereinbarungen habe rechtlich die gleiche Wirkung.
Wenn man die Genehmigung schriftlich hat, hat das natürlich den Vorteil, dass man im Zweifelsfall belegen kann, dass sie vorlag. Ob das von Bedeutung ist, hängt sicher von dem Vertrauensverhältnis zwischen Fotograf und Model ab. Also ich denke zum Beispiel, dass der Peter den Randy nicht um eine schriftliche Genehmigung zu bitten braucht, weil sich die Beiden bestimmt gut genug verstehen. 🙂
Viele Grüße,
Ulrich
Heu,
ein sehr interessantes Thema, da ich vorzugsweise Menschen fotografiere. Am Anfang habe ich meistens Bekannte und Verwandte als Model "missbraucht" ... dorch irgenwann kamen die Anfragen für Foto von Leuten die ich nicht kannt. Es gab zwar nie Probleme beim Shooting und das Zwischenmenschliche stimmte auch ... trotzdem habe ich nach dem Shooting immer gefagt ob ich Bild XY verwenden darf. Derzeitig muss ein Vertrag unterschrieben werden, der die wichtigsten Dinge regelt.
Ich kann es nur empfehlen alles schriftlich festzuhalten. Ich glaube genau so wie jeder von uns seine Fotos gut findet und möchte, dass sie respektiert werden ... genau so möchte das Model es auch . Und die Fairness und das geltene Gesetz sollten schon beachtet werden.
Bei den Location tue ich mich immer sehr schwer. Ich hab auch schon das eine oder andere Shooting in einer alten zerfallenen Fabrik gemacht ... wo man auch einfach so rein kann ohne was aufzubrechen. Aber selbst da ... solle man / ich vorsichtig sein. Ganz wichtig ist meiner Meinung nach, dass die Person welche das eigene Bild abgibt ... es weiß, dass die Bilder online gehen und auch soweit damit vertraut wird, dass wenn ich ein Bild hochlade es am nächsten Tag überall erscheinen könnte auf der Welt ... manche finden das nicht so toll und manche wollen auf diese Art berühmt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag
Xtian - der in den nächsten Tage sich auf ein paar Shootings freut
Hallöchen,
ich hoffe, es passt zu diesem Thread:)
Mir hat neulich bei dem Spiel Deutschland/ Türkei ein Journalist gesagt,dass... wenn sich mehr als 7 Personen auf dem Bild befinden, nicht mehr gefragt werden muss, ob man es veröffentlichen darf.....
Nette Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
ich dachte immer es wären mehr als 3
Schaut man sich jedoch mal die Rechtssprechung an, so ist das gar nicht so genau definiert. Wichtig ist, dass eine Einzelperson nicht im Fokus stehen darf.
Die Portraitaufnahme einer Person mittels eines Teles in einer Menschenmenge ist auch dann nicht OK, wenn sich 100 Menschen auf dem Bild befinden, denn diese Person steht eindeutig im Mittelpunkt.
Einen recht umfangreichen Text zum Thema 'Recht am eigenen Bild' gibt es hier .
Schöne Grüße aus Berlin
Peter
Oh... ok, vielleicht ( oder sogar höchst wahrscheinlich) hast du recht:))))
Aber der Link ist sehr interessant, den muss ich mir noch mal in Ruhe durchlesen.
Nette Grüße nach Berlin..
Weiß den jemand wie es sich auf Veranstaltungen verhält?
Da ich ja gerne auf Mittelaltermärkte gehe und die Leute teils durchs Motiv laufen.
Die Veranstalter haben da nix gegen, bei einigen steht sogar das es erlaubt ist zu Fotografieren, muss man dann auch noch die Personen fragen (Gewandete Personen) wegen den Bildern (außer den Darstellern und Schaustellern, da die ja in der Öffentlichkeit stehen)
Gruß Thorsten
Denke hab schon was gefunden unter Punkt 6 u. 7.3
Gruß Thorsten
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