Hallo,
angenommen ich würde meinen Fernseher verkaufen und dieser befände sich noch innerhalb des Herstellergarantiezeitraums, könnte dann der neue Eigentümer (an den ich verkauft habe) diese Garantie auch geltend machen?
Ich könnte dem Käufer meinen ursprünglichen Kaufbeleg natürlich in Kopie aushändigen, die Frage ist nur, ob Sony das so anerkennen würde, oder ob der Käufer sich an mich wenden müsste und ich dann geg. eine Garantieabwicklung anleiern müsste.
Dann müsste ich für den In Home Service eben auch den Standort des TV beim neuen Eigentümer angeben (falls das dann nicht auch wieder zu Problemen führen würde).
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